Laufende Bauleitplanungen

Änderung des Bebauungsplanes „Lindforst Kreuzstraße“ durch Deckblatt Nr. 1

Der Marktgemeinderat Schwarzach hat in der Sitzung am 15.05.2024 die Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens für den im angefügten Lageplan gekennzeichneten Bereich beschlossen.

Das Planungsgebiet umfasst die Flurnummern 301 und 301/2 der Gemarkung Schwarzach.

Den Gemeindebürgern und -bürgerinnen wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024 allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen mit Begründung, Umweltbericht, Textfestsetzungen, Hinweisen und Empfehlungen liegen ab dem 17.06.2024 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 11, 94374 Schwarzach, auf.

Außenbereichssatzung "Weißach"

Der Marktgemeinderat Schwarzach hat in der Sitzung am 15.05.2024 die Auslegung der Außenbereichssatzung „Weißach“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1886/1, 752/1, 1886/TF, 1889/2/TF, 1888/TF, 1889/1/TF und 1885/TF, alle Gemarkung Schwarzach mit ca. 8.360 m².

Den Gemeindebürgern und -bürgerinnen wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen mit Begründung, Textfestsetzungen, Hinweisen und Empfehlungen liegen ab dem 15.07.2024 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 11, 94374 Schwarzach, auf.