Wasserrechte

Markt Schwarzach - Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Absetz in den Schmalzgraben und einen zum Bernrieder Bach führenden namenlosen Graben durch den Markt Schwarzach

Mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 28.06.2024, AZ: 21-6411/2, wurde dem Markt Schwarzach die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung des Schmalzgrabens und eines zum Bernrieder Bach führenden namenlosen Grabens (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Absetz erteilt.

Die Erlaubnis endet am 31.12.2044.

Die o. a. gehobene Erlaubnis nebst Rechtsbehelfsbelehrung und die dazu gehörigen Pläne liegen vom 19.07.2024 bis zum 05.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme auf.