Wasserrechte
Markt Schwarzach - Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Absetz in den Schmalzgraben und einen zum Bernrieder Bach führenden namenlosen Graben durch den Markt Schwarzach
Mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 28.06.2024, AZ: 21-6411/2, wurde dem Markt Schwarzach die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung des Schmalzgrabens und eines zum Bernrieder Bach führenden namenlosen Grabens (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Absetz erteilt.
Die Erlaubnis endet am 31.12.2044.
Die o. a. gehobene Erlaubnis nebst Rechtsbehelfsbelehrung und die dazu gehörigen Pläne liegen vom 19.07.2024 bis zum 05.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme auf.
Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Baumgarten" und der Rugerstraße in einen zum Rohrmühlbach führenden namenlosen Wiesengraben durch den Markt Schwarzach, Landkreis Straubing-Bogen-Tektur
Für o. g. förmliches wasserrechtliches Gestattungsverfahren führt das Landratsamt Straubing-Bogen das Anhörungsverfahren durch.
Dieses wird nun mit einer Online-Konsultation fortgeführt. Diese Online-Konsultation ersetzt den physischen Erörterungstermin. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.
Im Rahmen dieser Online-Konsultation werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit von 02.08.2024-22.08.2024 auf der passwortgeschützten Plattform zugänglich gemacht.