Wasserrechte
Markt Schwarzach - Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Baumgarten" und der Rugerstraße in einen zum Rohrmühlbach führenden namenlosen Wiesengraben durch den Markt Schwarzach, Landkreis Straubing Bogen
Mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 06.12.2024, AZ: 21-6411/2, wurde der Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 02.03.2015, AZ: 42-6411/2, zur gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG wegen Benutzung eines zum Rohrmühlbach führenden namenlosen Wiesengrabens durch Einleiten von Niederschlagswasser geändert.
Die Erlaubnis endet am 31.03.2035
Der o. a. Änderungsbescheid zur gehobenen Erlaubnis nebst Rechtsbehelfsbelehrung und der dazu gehörige Plan liegen vom 23.12.2024 bis zum 17.01.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme auf.