Gigabitrichtlinie Schwarzach
Bundes Gigabitrichtlinie
Der Markt Schwarzach fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Darstellung der IST-Versorgung auf.
Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Stadt über den Stand der Planungen informieren sollen. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Telekommunikationsunternehmen (TKU), die im Markterkundungsgebiet eine Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur zur Versorgung von Endkunden betreiben oder die Errichtung einer solchen innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Für die Teilnahme am MEV ist zwingend die Registrierung des TKUs im Internet-Portal des „Projektträger PWC“ erforderlich. Telekommunikationsunternehmen können die Adressdatendatei und die Anleitung zum MEV nach Einloggen mit den spezifischen Zugangsdaten downloaden.
http://breitband.hpe-planung.de/gigabit-bund-schwarzach-ost/
Bayerische Gigabitrichtlinie
Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.
Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Der Markt Schwarzach will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten: