März 2022
In der vor kurzem stattgefundenen Sitzung des Marktgemeinderates Schwarzach gab der Bürgermeister eine Übersicht zur Flüchtlingssituation. Außerdem wurden zahlreichen Baugesuchen die Zustimmung erteilt. Hinsichtlich des Glasfaserausbaus wurden die weiteren Schritte eingeleitet. Ein Sonderförderprogramm für die Anschaffung digitaler Pager für die Feuerwehren soll in Anspruch genommen werden. Eine Erweiterung der Urnenwand am neuen Friedhof wird erforderlich.
Zu Beginn der kürzlich stattgefundenen Sitzung ging Bürgermeister Edbauer zunächst auf ein Schreiben der Nachbargemeinde Perasdorf ein, dass an die dortigen Bürger versandt wurde und welches sich aus Sicht des Bürgermeisters dahingehend auslegen lässt, dass die höheren Abwassergebühren in Perasdorf durch eine Umlage für die Kläranlage in Schwarzach „stark abhängig“ seien. Hierzu stellte der Bürgermeister klar, dass die Gemeinde Perasdorf bisher keine Umlagen für die Schwarzacher Kläranlage entrichten musste. Anschließend ging der Bürgermeister auf die Flüchtlingssituation vor Ort ein. Bislang sind einige wenige Flüchtlinge aus der Ukraine in Schwarzach angekommen. Als Koordinator hat sich Herr Rudi Mahlmeister für Schwarzach erneut zur Verfügung gestellt, da er mittlerweile über eine große Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Ob eine Belegung einer der beiden Turnhallen mit Flüchtlingen erforderlich wird, kann der Bürgermeister derzeit noch nicht prognostizieren.
In den weiteren Tagesordnungspunkten wurde dann einer großen Zahl an Baugesuchen die Zustimmung erteilt. Ein Gebäude in der Bayerwaldstraße (ehemalige Schmiede) soll als denkmalgeschütztes Objekt zu einem Wohnhaus umgebaut werden. Bei der Kindertagesstätte St. Martin wird eine Containeranlage zur Schaffung einer weiteren Gruppe für einen vorübergehenden Zeitraum errichtet. Dabei werden 6 Container für die neue Gruppe als Zwischenlösung aufgestellt. Etlichen Wohngebäuden wurde die Zustimmung erteilt.
Daran folgend befasste sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan Schäfflerstraße und fasste den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Die Abstimmung fand schließlich eine Gegenstimme, da gefordert wurde, dass zwingend auf jedem Gebäude eine PV-Anlage oder ähnlich festgesetzt werden solle sowie Schotterflächen zu verbieten seien. Der Bürgermeister verwies aber darauf, dass insbesondere die Schotterflächen erhöhten Kontroll- und Sanktionierungsaufwand mit sich bringen und man dies bei künftigen Bebauungsplänen durchaus berücksichtigen könne. Insgesamt entstehen in diesem Baugebiet 11 neue Bauparzellen, wobei ein Teil der Bauparzellen durch den Erschließungsvorhabenträger als Doppelhäuser ausgeführt wird.
Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt befasste sich der Marktgemeinderat erneut mit dem Glasfaserausbau. Es wurden vereinzelt Adressen im äußeren Außenbereich der Gemeinde vom Ausbau ausgeschlossen, um zumindest einen Großteil der Gemeinde mit vertretbaren Kosten in den nächsten Jahren ausbauen zu können. Der Abschluss des Glasfaserausbaus soll bis 2027 erreicht sein, die voraussichtlichen Kosten betragen bis zu geschätzt 7,8 Millionen, wobei eine Förderung von 90 % erfolgt. Da einzelne Bereiche ausgeschlossen werden, konnte bereits eine hohe sechsstellige Einsparung der Gesamtkosten prognostiziert werden. Bei diesen Gebieten, die in den nächsten Jahren keinen Glasfaserausbau erfahren, handelt es sich nach einstimmigem Gemeinderatsbeschluss um Grandsberg, Höhenberg, Dreiwies, Tiefendorf und Edbühel. Weiter wurde dann die Anschaffung neuer digitaler Pager aufgrund der Umstellung auf die digitale Alarmierung für die Feuerwehren beraten.
In der Urnenwand am neuen Friedhof finden sich keine freien Zweier-Nischen mehr, so dass eine neue Urnenwand zu errichten ist. Es wird von geringen fünfstelligen Kosten für die Errichtung einer neuen Urnenwand mit ca. 21 Nischen ausgegangen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, Angebote für die Errichtung einer neuen Urnenwand einzuholen. Diese soll sich örtlich an die bereits bestehende Urnenwand anschließen.
Hinsichtlich des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden wurde ein Anleinzwang für geschlossene Ortschaften erneut erlassen, da die bisherige Satzung nach 20 Jahren ablief. Es wurde diskutiert, ob nicht die Möglichkeit für einen generellen Anleinzwang im gesamten Gemeindegebiet möglich sei, allerdings ist dies nach geltender Rechtsprechung nicht zulässig.
Zuletzt wurde noch bekannt gegeben, dass künftig eine digitale Amtstafel den bisherigen Aushang am Rathaus ablösen soll. Die Kosten übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft.